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Schwarzbuch: Bund der Freien Waldorfschulen setzt sich mit Klage durch

Stuttgart. Das sog. „Schwarzbuch Waldorf“ des Journalisten Michael Grandt, das das Gütersloher Verlagshaus herausbringen wollte, darf auch weiterhin nicht erscheinen. Das Landgericht Stuttgart hat dem Bund der Freien Waldorfschulen in seinem Urteil gestern in allen zu verhandelnden Punkten recht gegeben, d.h. die vom Bund beanstandeten Stellen des Schwarzbuchs sämtlich als falsche Tatschenbehauptungen gewertet. Es wurden damit zwei einstweilige Verfügungen gegen das Erscheinen des Buches erwirkt.

Demnach ist der Verlag nunmehr verpflichtet, die Verbreitung des Schwarzbuches zu unterlassen, solange die streitgegenständlichen Aussagen in dem Buch zu finden sind.

Ergänzend zu den Passagen, die im Verfahren um die einstweilige Verfügung beanstandet wurden, werden in einem Hauptsacheverfahren weitere Textstellen geltend gemacht, die aber auch nur ein Bruchteil dessen sind, was am Schwarzbuch als verfälschend, irreführend oder schlichtweg falsch zu werten ist.

Auch in Bezug auf diese Textstellen ist zu erwarten, dass das Gericht wie mit den einstweiligen Verfügungen bestätigt, dass das „Schwarzbuch Waldorf“ zahlreiche Falschbehauptungen enthält und schlecht recherchiert ist.

Das sog. Schwarzbuch Waldorf sollte Mitte September erscheinen. Rezensionen in verschiedenen Medien, die vorab veröffentlicht worden waren, hatten ebenfalls die schlechte Qualität des Buches hervorgehoben und die Frage gestellt, wieso ein renommierter Verlag eine solche Publikation herausbringt.

Der Bund der Freien Waldorfschulen begrüßt grundsätzlich auch kritische Auseinandersetzungen mit der Theorie und Praxis der Waldorfschulen und steht in regelmäßigem Austausch mit Erziehungswissenschaftlern.
Quelle: Bund der Freien Waldorfschulen

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25. November 2007
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